Programm und Änderungen 2025

Das Jahr 2025 bringt große Umbrüche für die Fahrschulen mit sich. Zum einen soll die neue Fahrschülerausbildungsordnung eingeführt werden zum anderen fordert die Umsetzung der EU Führerschein-Richtlinie von allen Mitgliedstaaten, also auch von Deutschland, Maßnahmen zur Verringerung des Unfallrisikos von Senioren zu ergreifen. Wir versuchen dem mit einem flexiblen Seminarangebot Rechnung zu tragen.

Für die Senioren läuft alles darauf hinaus Rückmeldefahrten für Senioren einzuführen. In einer Studie der Unfallforschung der Versicherer konnte die positive Wirkung solcher Rückmeldefahrten auf das Fahrverhalten nachgewiesen werden. Für andere Maßnahmen, die diskutiert wurden, wie verpflichtende Gesundheitschecks oder Wiederholungen der Fahrprüfung steht dieser Nachweis aus. Im Seminar klären wir folgende Fragen:

  • Warum sind Rückmeldefahrten die Maßnahme der Wahl?
  • Wie unterscheiden sich Rückmeldefahrten von Fahrstunden, Prüfungs- oder Vorprüfungsfahrten und Begutachtungen?
  • Was wird bei Rückmeldefahrten beobachtet? Wie unterscheidet sich das Rückmeldegespräch vom Abschlussgespräch einer Prüfung/Vorprüfung?
  • Wie wurde die Wirkung der Rückmeldefahrten untersucht?
  • Warum ist Standardisierung wichtig und wie kann man dabei dem Einzelnen und den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden?
  • Welche auch organisatorischen Tipps gibt es aus den Erfahrungen zur praktischen Umsetzung vom Erstkontakt bis zum Abschlussgespräch?
  • Was ist hinsichtlich der Haftung zu beachten?
  • Welche offenen Fragen gibt es?
  • An wen kann ich mich mit Fragen und Anregungen wenden, die sich während der Durchführung ergeben?

Fahrlehrer sind prädestiniert für die Durchführung solcher Rückmeldefahrten. Die Durchführung nach den Standards Unfallforschung der Versicherer stärkt das Vertrauen in das Angebot bei Senioren und Familienangehörigen und gibt Ihnen selbst Sicherheit als Durchführende.

Die neue Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO) setzt die Ergebnisse eines Forschungsauftrags der BASt „Ausbildungs- und Evaluationskonzept zur Optimierung der Fahrausbildung in Deutschland (M 330)“ um. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Länder hat sich ebenfalls für eine Novelle der Fahrschülerausbildung ausgesprochen und ein Eckpunktepapier des Ministeriums zur Umsetzung beschlossen. Ein erster Referentenentwurf liegt vor, ein zweiter ist für September 2025 angekündigt. Die Umsetzung soll dann recht zügig erfolgen, spätestens ab 1.1.2026 (hier müssen wir noch aktuellen Planungsstand erfragen?) mit nur einjähriger Übergangsfrist. Dabei ändert sich viel. Was sich zunächst vielleicht wie eine modische Begriffsänderung anhört, hat tiefgreifende inhaltliche Änderungen zur Folge. Auch die Struktur der Ausbildung wird sich grundlegend ändern.

Wir möchten Sie auf diesem Weg begleiten, dabei an Bekanntes und Bewährtes anknüpfen und von dort zum Neuen überleiten. Das Thema nimmt den größten Teil der aktuellen Fortbildungsreihe ein und lohnt auch für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die erst kürzlich ihre Fortbildungspflicht für die nächsten vier Jahre abgeschlossen haben. Deswegen weisen wir auf die Möglichkeit der Anerkennung von ein- oder zweitägigen Fortbildungen hin. Diese Möglichkeit kann auch für Kolleginnen und Kollegen interessant sein, die sich bei der Umsetzung von Rückmeldefahrten für Senioren engagieren möchten.

Nach Belieben können Sie aus vier Tagen, Ihre drei-, zwei- oder eintägige Fortbildung zusammenstellen. “Jeder Fahrlehrer hat nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann der Fahrlehrer abweichen; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage.“ (§ 53 Abs. 1 FahrlG) Sie können also den ersten oder den letzten Tag zu einer dreitägigen Fortbildung kombinieren, nicht aber den ersten, dritten und vierten Tag oder den ersten, zweiten und vierten Tag.

Wenn Sie auf ein- oder zweitägige Fortbildungen umstellen, achten Sie darauf, dass Sie am Ende der vier Jahre, die vier Tage vollzählig absolviert haben müssen. Wenn Ihre vier Jahresfrist also 2025 abläuft, müssen Sie am Ende des Jahres drei oder vier Tage vollständig haben. Wenn Sie z.B. 2024 an einer dreitägigen Fortbildung teilgenommen haben, beginnt für Sie eine neue Fortbildungsperiode. Sie könnten dann bis Ende 2028 jedes Jahr eine oder zwei zweitägige Fortbildungen oder auch einmal drei zusammenhängende Fortbildungstage belegen, um Ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

IIV 2025

Wahlweise als dreitägige oder eintägige Fortbildungen nach § 53/1 FahrlG

Einzelne werden vermutlich nicht daran interessiert sein, Rückmeldefahrten für Senioren anzubieten. In diesem Fall können Sie eine dreitägige Fortbildung direkt im Anschluss buchen oder auch nur die Tage zur neuen FahrschAusbO.

  1. Tag
    Überblick über Neuerungen in der FahrschAusbO und anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, Urteile und Auswirkungen auf die Arbeit in Fahrschulen. Verschiedene aktuelle Themen.
  • Weitere Konsequenzen aus neuer FahrschAusbO
  • Umsetzung im Medienverbund (Vogel)
  • Neues aus dem StVR: §§ und Urteile
  • Berufsständische Fragen
  1. Tag
    Neue FahrschAusbO und ihre Auswirkung. Didaktik Fahrausbildung

    • Fragen, Meinungen, Vorbehalte zur kritischen Diskussion
    • Neue Begriffe und damit verbundene Modellvorstellungen
    • Informationen und Aufklärung zum Sachstand
    • Praktische Erwägungen zur Umsetzung in der Fahrschule. Aussprache zu praktischen Auswirkungen auf Theorieunterrichte und Fahrstunden
  2. Tag
    Umsetzung neue FahrschAusbO an Beispielen für den Theorie und Praxisunterricht

    • Kompetenzorientierter Theorieunterricht am Beispiel: Kreuzungen und Einmündungen, Persönliche Voraussetzungen(?), Fahrzeugtechnik
    • Selbstlernphasen effektiv anleiten und integrieren (45‘)
    • Basiskompetenzen und klassenspezifische Kompetenzen. Ein Vergleich mit dem bisherigen Grundwissen und Zusatzwissen an Beispielen.
    • Konzeptionelle Verknüpfung von Theorie und Praxis
    • Fahraufgaben und Kompetenzen, die zur Erfüllung der Fahraufgaben nötig sind
    • Möglichkeiten der Lernstandskontrolle und ihrer Dokumentation
    • Möglichkeiten und Grenzen der Integration fremdsprachiger Fe-Bewerber

4. Tag
Rückmeldefahrt für Senioren

    • Stand der Umsetzung EU Fe-Richtlinie in Deutschland und Maßnahmen/Angebote für Senioren
    • Senioren in Unfallstatistik und öffentlicher Wahrnehmung
    • Einweisung in ein Programm der Unfallforschung der Versicherer